Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen – geht das?
Wohnrecht und Nießbrauch im Grundbuch: Was sie für den Verkauf bedeuten, wie sie den Kaufpreis beeinflussen und wann eine Löschung möglich ist.
Veröffentlicht: 07. Oktober 2026Aktualisiert: 07. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Wohnrecht und Nießbrauch
Beim Wohnrecht darf der Berechtigte die Immobilie selbst bewohnen. Beim Nießbrauch darf er sie nutzen und auch die Erträge ziehen, etwa Mieten. Beide Rechte stehen in Abteilung II des Grundbuchs.
Verkauf ist möglich – aber eingeschränkt
Das Recht bleibt beim Verkauf bestehen, wenn es nicht gelöscht wird. Für viele Käufer ist eine belastete Immobilie deshalb weniger attraktiv, und finanzierende Banken bewerten sie vorsichtiger.
Löschung
Mit Zustimmung des Berechtigten kann das Recht gelöscht werden – teils gegen eine Ausgleichszahlung. Nach dem Tod des Berechtigten ist eine Löschung meist mit Sterbeurkunde möglich. Der Notar berät zur Umsetzung.
Häufiger Fall: Übertragung in der Familie
Oft wurden Häuser zu Lebzeiten an Kinder übertragen und ein Wohnrecht für die Eltern vereinbart. Vor einem Verkauf sollten alle Beteiligten frühzeitig gemeinsam sprechen.
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